Regresse

Gespannregress und Anhängerhaftung

(Gesamtschuldnerausgleich bei Fahrzeuggespannen/ Innenausgleich bei Drittschäden durch Kfz- u. Kfz-Anhänger)


Bei Fahrzeuggespannen besteht grundsätzlich sowohl beim Zugfahrzeug, als auch beim Anhänger bzw. Auflieger eine eigenständige Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung. Sobald diese Versicherungen bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen sind, ist dasselbe Risiko sowohl über die Police des Zugfahrzeuges, als auch über die des Anhängers versichert. Üblicherweise wird die Schadenabwicklung über die Versicherung des Zugfahrzeuges erfolgen. In der Vergangenheit war unklar, ob sich anschließend der Versicherer des Anhängers an den Aufwendungen des regulierenden Versicherers zu beteiligen hat.

Laut der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH IV ZR 279/08) ist ein versicherungsinterner Ausgleich bei Fahrzeuggespannen nach den Gesichtspunkten der Doppel-Versicherung/Gesamtschuldnerausgleich möglich. 

In diesen Fällen können die Aufwendungen teilweise regressiert werden!

Dabei ist ein Gespannregress nicht nur möglich, wenn Zugfahrzeug und Anhänger/Auflieger in Deutschland zugelassen sind, sondern auch dann, wenn ein Teil des Gespannes eine ausländische Zulassung hat! Voraussetzung ist, dass sich der Unfall in Deutschland ereignete.

Wir prüfen für Sie Ihren Aktenbestand der zurückliegenden Jahre im Hinblick auf Gespannregresse durch und führe diese Regresse für Sie!

 Auch aus laufenden Aktenbeständen übernehmen wir nach abgeschlossener Regulierung für Sie die Bearbeitung der Gespannregresse.
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