Regresse

Teilungsabkommen

Ganz gleich welche Art von Teilungsabkommen (TA)

KH- und KF-Schaden

Eine Fallkonstellation mit internationalen oder nationalen Teilungsabkommen muß erkannt und geprüft werden. Anschließen muß auch noch die Art der Beteiligung, die Quoten usw. herausgefunden und anschließend die Regresse bearbeitet werden!

Gerade bei Verkehrsunfällen mit Auslandsberührung, sogenannte Internationale Teilungsabkommen (ITA) kosten die Regresse viel Zeit, Arbeit und Nerven!

Wir prüfen Ihre alten und laufenden Aktenbestände und führe für Sie die Teilungsabkommen durch, indem wir bei den Anspruchstellern oder den jeweiligen Länderbüros die Versicherer der Beteiligten ermitteln, die Mitgliedschaft in Teilungsabkommen prüfen und die Regresse anmelden.

Diese mühsame und zeitintensive Arbeit nehmen wir Ihnen ab!

Sachschaden

Das Teilungsabkommen (TA) Mieterregress  wurde zum 01.01.2022 neu gefasst.
Dabei wurden insbesondere beim Geltungsbereich, bei den Anwendungsvoraussetzungen und bei den Teilungsbestimmungen Änderungen zum alten Teilungsabkommen vorgenommen.

Beim Regress nach TA-Mieterregress treten aufgrund der oftmals komplexen Rechts- und Sachmaterie spezifische Regressproblematiken auf, die erkannt und vermieden werden müssen, um eine optimale und erfolgreiche Realisierung des Regressbetrages zu erreichen. 
 
Hierbei betreuen und beraten wir die von uns vertretenen Versicherer.

Die aktuelle Liste der beigetretenen Unternehmen hat den Stand 12.10.2022.


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