Typisch für die Regressbearbeitung in diesem Bereich ist, dass eine arbeits- und zeitintensive Ermittlung der Eigentümer, Besitzer bzw. des Haftpflichtversicherers erforderlich ist, da oft der Regulierer diese Informationen nicht ermittelt. So müssen über Hausverwalter, Mieter oder Grundbuchamt verwertbare Informationen in Erfahrung gebracht werden.
Insbesondere aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH, wie z. B. das Urteil vom 25.10.2013
GZ: V ZR 213/12 , nimmt der Nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch einen immer größeren Raum in der Regressbearbeitung ein.
Sobald der Schaden im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht sind aufwändige und tiefgreifende Ermittlungen zum Versicherungsumfang und Schadenursache sowie zur Schadenart erforderlich, um prüfen zu können, ob erfolgreich ein Regress gegen einen Verursacher durchgeführt werden kann.