Regresse

Rückgriff bei Obliegenheitsverletzungen

Ganz gleich, welche Obliegenheitsverletzung begangen wurde:

Gerade bei Rückgriffen wegen Obliegenheitsverletzungen ist die externe Bearbeitung sinnvoll, damit Sie und Ihre Mitarbeiter nicht den Unmut und Unverständnis der Regressschuldner, die ja oft noch Versicherungsnehmer oder deren Angehörige sind, abbekommen.

Durch unsere Zwischenschaltung sind wir der Puffer zwischen Versicherer und Regressschuldner. Sie können die Distanz wahren und bleiben im Hintergrund. Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sind von unangenehmen Konfrontationen mit Regressschuldnern befreit.

Wir übernehmen sämtliche Bearbeitungsschritte. Von den vorbereitenden Ermittlungen über Korrespondenz mit den Schuldnern und Dritten bis hin zur Titulierung und Überwachung der Zahlungseingänge erfolgt unsere Bearbeitung aus einer Hand.

Den Grad des Verschuldens und die Kürzungsquoten ermitteln wir zuverlässig und einzelfallbezogen anhand der jeweiligen Fallgruppen und der einschlägigen Rechtsprechung.


Sämtliche Obliegenheitsverletzungen werden von uns bearbeitet.
z.B. Rückgriffe bei:
  • Erst-/Folgeprämie nicht bezahlt
  • Unterlassene Schadenanzeige/ Nichtmeldung/Falschangaben
  • Alkohol/Drogen
  • Unfallflucht
  • Gefahrerhöhung
  • fehlenden Fahrerlaubnis
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